Wofür das Honorar nach einem Brand tatsächlich anfällt
Ein Brandschaden ist selten ein einzelnes Problem. Ruß verteilt sich über Lüftungswege, Löschwasser durchfeuchtet Decken und Estriche, Brandgase hinterlassen korrosive Rückstände auf Elektrik und Maschinen. Der Sachverständige, den Sie als Versicherungsnehmer beauftragen, prüft zunächst Ihre Feuer-, Wohngebäude- oder Hausratversicherung: Welche Positionen sind gedeckt, gilt Neuwert oder Zeitwert, sind Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten mitversichert?
Danach folgen Ortstermine, die Aufnahme der Schäden Raum für Raum, die Abgrenzung von Vorschäden, die Kalkulation der Wiederherstellung und die Zusammenstellung belastbarer Belege. Ein großer Teil der Arbeit liegt in der Abstimmung mit dem Regulierer oder Gutachter des Versicherers, im Nachbessern von Positionen und im Begleiten des Falls bis zur Schlusszahlung.
- Prüfung der Bedingungen und Deckungsgrenzen
- Schadenaufnahme mit Fotos, Aufmaß und Proben
- Kalkulation von Sanierung, Wiederaufbau und Inventar
- Belegmappe und Stellungnahmen zu Kürzungen
- Besprechungen mit der Gegenseite und Nachverfolgung
Richtwerte nach Schadenhöhe
Eine verbindliche Gebührenordnung für Gutachter von Versicherungsnehmern gibt es in Deutschland nicht. Für gerichtlich bestellte Sachverständige gilt das JVEG, für private Aufträge wird frei vereinbart. Die Tabelle unten zeigt daher nur ein vorsichtiges Bild dessen, was bei prozentualer Vergütung am Markt vorkommt: Je größer der Schaden, desto niedriger meist der Satz.
Die Spannen sind ein unverbindliches Ordnungsmaß, kein amtlicher Tarif. Brandschäden mit Betriebsunterbrechung, Gutachten zur Brandursache oder schwierigen Deckungsfragen können deutlich darüber liegen, klar abgegrenzte Wohnungsbrände auch darunter.
| Festgestellter Schaden | Übliche Spanne (netto) | Hinweis |
|---|---|---|
| bis 15.000 € | 10–15 % oder Pauschale | Mindesthonorar häufig |
| 15.001–50.000 € | 8–12 % | Wohnungsbrand mit Verrußung |
| 50.001–150.000 € | 6–9 % | Teilzerstörung eines Hauses |
| 150.001–500.000 € | 4–7 % | Totalschaden Einfamilienhaus |
| 500.001–2.000.000 € | 2,5–5 % | Gewerbe, mehrere Gewerke |
| über 2.000.000 € | 1–3 % nach Vereinbarung | Industrie, Betriebsunterbrechung |
Richtwerte, bitte beim jeweiligen Gutachter prüfen.
Prozent, Pauschale oder Stundensatz
Bei der prozentualen Vergütung ist die Bezugsgröße entscheidend. Manche Verträge rechnen auf den festgestellten Gesamtschaden, andere auf die tatsächlich ausgezahlte Entschädigung, wieder andere nur auf den Mehrbetrag, der über das erste Angebot des Versicherers hinaus erzielt wird. Bei gleichem Prozentsatz können so Unterschiede von mehreren tausend Euro entstehen.
Zeithonorare sind in Deutschland bei Sachverständigen verbreitet; Stundensätze bewegen sich häufig grob zwischen 90 und 180 Euro netto, je nach Qualifikation und Region. Pauschalen eignen sich für überschaubare Brände, etwa einen Küchenbrand mit begrenzter Verrußung. Achten Sie auf Mindesthonorare, Fahrtkosten, Foto- und Schreibkosten, Laboranalysen von Rußproben und die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent.
Wann der Versicherer einen Teil übernimmt
Viele Gebäude- und Inhaltsversicherungen, vor allem im gewerblichen Bereich, enthalten eine Klausel zu Sachverständigenkosten. Sie erstattet einen Teil der Kosten Ihres eigenen Gutachters, oft erst ab einer bestimmten Schadenhöhe, mit Selbstbehalt oder bis zu einem festen Höchstbetrag. In Privatverträgen fehlt eine solche Regelung häufiger, oder sie ist auf das förmliche Sachverständigenverfahren beschränkt.
Lesen Sie daher den Versicherungsschein und die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben, und fragen Sie beim Versicherer schriftlich nach, ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden. Was über dem Erstattungsbetrag liegt, tragen Sie selbst. Auch eine Rechtsschutzversicherung deckt Gutachterkosten außerhalb eines Rechtsstreits in der Regel nicht.
Kleiner Zimmerbrand oder Großschaden: so verschieben sich die Kosten
Beim kleinen Schaden ist der Grundaufwand prozentual hoch: Ortstermin, Bedingungsprüfung und Bericht kosten Zeit, auch wenn am Ende 8.000 Euro Schaden stehen. Hier ist ein Festpreis oft fairer als ein Prozentsatz. Bei mittleren Schäden, etwa einem ausgebrannten Wohngeschoss, lohnt der Vergleich zwischen Honorar und dem realistisch erreichbaren Mehrbetrag.
Rechenbeispiel zur Orientierung: Bei einem festgestellten Gebäudeschaden von 120.000 Euro und einem vereinbarten Satz von 6 Prozent auf den Gesamtschaden ergäbe sich ein Honorar von 7.200 Euro netto, also 8.568 Euro mit Umsatzsteuer. Wird dagegen nur der Mehrbetrag vergütet und steigt die Entschädigung von 95.000 auf 120.000 Euro, beträgt die Bemessungsgrundlage 25.000 Euro. Die Zahlen sind fiktiv und sollen nur das Prinzip zeigen.
Was den Preis bei Brandschäden in die Höhe treibt
Mehrere Faktoren lassen den Aufwand steigen, unabhängig von der reinen Schadenhöhe. Dazu gehört zuerst die Frage, ob die Brandursache umstritten ist. Verdächtigt der Versicherer grobe Fahrlässigkeit, etwa eine unbeaufsichtigte Kerze oder einen überlasteten Mehrfachstecker, sind zusätzliche Untersuchungen und Stellungnahmen nötig. Ebenso aufwendig wird es, wenn der Versicherer eine Unterversicherung einwendet und der Versicherungswert des Gebäudes neu ermittelt werden muss.
Kostentreiber sind außerdem Schadstoffe im Brandschutt, die eine besondere Entsorgung verlangen, denkmalgeschützte Bauteile, behördliche Auflagen beim Wiederaufbau und lange Hausratlisten mit vielen Einzelpositionen. Bei Mehrparteienhäusern kommen Abstimmungen mit Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft und Mietern hinzu. Fragen Sie im Vorgespräch gezielt, welche dieser Punkte der Sachverständige in Ihrem Fall erwartet und wie er sie abrechnet; eine ehrliche Einschätzung des Mehraufwands ist ein gutes Qualitätsmerkmal.
Großbrände mit Betriebsunterbrechung
Bei Gewerbebränden kommen Maschinen, Vorräte und der Ertragsausfall hinzu. Dann arbeiten oft mehrere Fachleute zusammen: Bausachverständige, Maschinengutachter, Sanierer und Wirtschaftsprüfer für die Unterbrechungsschäden. Der Prozentsatz sinkt, der absolute Betrag bleibt erheblich. Klären Sie, ob Spezialisten im Honorar enthalten sind oder gesondert abgerechnet werden.
Angebote vergleichen und den Auftrag sauber fassen
Holen Sie mindestens zwei Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur Zahlen. Wichtig sind Erfahrung mit Brand- und Rußschäden, Kenntnis der Sanierungspraxis, Erreichbarkeit in den ersten Tagen und Beispiele anonymisierter Gutachten. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind über die Industrie- und Handelskammern auffindbar, zertifizierte Fachleute über die jeweiligen Zertifizierungsstellen.
Der schriftliche Auftrag sollte Bezugsgröße, Satz oder Stundensatz, Mindesthonorar, Nebenkosten, Fälligkeit und Kündigungsregeln nennen. Klären Sie auch, was bei vorzeitiger Beendigung oder einem Rechtsstreit gilt. Beachten Sie, dass die rechtliche Vertretung gegenüber dem Versicherer nach dem Rechtsdienstleistungsrecht grundsätzlich Anwälten vorbehalten ist; ein Sachverständiger liefert Feststellungen und Berechnungen.
- Bezugsgröße des Prozentsatzes ausdrücklich festhalten
- Nebenkosten und Laborarbeiten beziffern lassen
- Keine Vorauszahlung des gesamten Honorars
- Skepsis bei garantierten Mehrbeträgen
Warnsignale bei der Akquise nach einem Feuer
Wer noch am Brandort Verträge vorgelegt bekommt, sollte innehalten. Seriöse Sachverständige geben Ihnen Bedenkzeit, erklären die Abrechnung verständlich und versprechen kein bestimmtes Ergebnis. Die Höhe der Entschädigung hängt am Vertrag, an den Nachweisen und an der Verhandlung, nicht an einer Zusage im Erstgespräch.
Anbieter dieser Leistung
- BVS – Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.: Deutscher Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger, der den Berufsstand gegenüber Behörden vertritt und seine Positionen veröffentlicht.
- Versicherungsombudsmann e.V.: Deutsche außergerichtliche Schlichtungsstelle, die Beschwerden von Versicherungsnehmern gegen Versicherer bearbeitet und einen jährlichen Tätigkeitsbericht veröffentlicht.
- Gielisch GmbH: Deutsches Sachverständigenunternehmen, spezialisiert auf Schadenregulierung, Begutachtung von Sachschäden, Kaskoschäden und Schadenmanagement-Dienstleistungen.
- Crawford & Company Deutschland: Deutsche Niederlassung eines internationalen Schadennetzwerks, die Schadenregulierung und die Bewertung versicherter Schäden anbietet.
Externe Links dienen nur zur Information; prüfen Sie die Bedingungen direkt beim jeweiligen Anbieter.
Häufige Fragen
Muss ich den Gutachter sofort bezahlen?
Üblich ist eine Abrechnung nach Abschluss oder in Teilbeträgen nach Fortschritt. Eine vollständige Vorauszahlung vor Beginn der Arbeit ist ungewöhnlich und sollte kritisch hinterfragt werden.
Zahlt die Wohngebäudeversicherung meinen eigenen Sachverständigen?
Nur wenn der Vertrag eine entsprechende Klausel enthält, und dann meist begrenzt. Prüfen Sie Bedingungen und Versicherungsschein oder fragen Sie den Versicherer schriftlich.
Ist ein Stundenhonorar günstiger als ein Prozentsatz?
Bei kleineren, klar abgegrenzten Bränden oft ja. Bei großen, langwierigen Fällen kann ein gedeckelter Prozentsatz planbarer sein. Entscheidend ist eine realistische Schätzung des Aufwands.
Fallen die Kosten auch an, wenn kein Mehrbetrag erzielt wird?
Das hängt vom Auftrag ab. Bei einer Vergütung auf den Mehrbetrag kann das Honorar entfallen, bei Stunden- oder Gesamtschadenmodellen bleibt es geschuldet.
Ein transparenter Auftrag mit klarer Bezugsgröße schützt Sie vor Überraschungen. Weitere Hintergründe zur Rolle des eigenen Gutachters finden Sie auf expertdassure.com.
