Wofür Sie beim Brandexperten eigentlich bezahlen
Ein Brand hinterlässt selten nur verkohlte Flächen. Russ, Löschwasser, Rauchgerüche in Textilien, beschädigte Haustechnik und Folgekosten wie Mietausfall oder Hotelaufenthalt machen den Schaden vielschichtig. Der Experte, den Sie selbst beauftragen, arbeitet ausschliesslich für Ihre Seite und strukturiert diese Vielfalt so, dass die Versicherung sie prüfen und vergüten kann.
Das Honorar deckt in der Regel mehrere klar abgrenzbare Leistungen ab. Wer diese kennt, kann Offerten besser vergleichen und erkennt, ob ein Angebot vollständig ist.
- Prüfung der Police und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), etwa Versicherungssumme, Unterversicherung, Neuwert- oder Zeitwertregel
- Besichtigung des Brandobjekts, Fotodokumentation und Sicherung von Beweisen vor dem Rückbau
- Bewertung von Gebäude, Hausrat, Einrichtungen oder Warenlager, inklusive Inventarlisten
- Einholen und Prüfen von Offerten von Sanierern, Elektrikern und Bauunternehmern
- Kontradiktorische Verhandlung mit dem Experten der Versicherung oder dem Schätzer der kantonalen Gebäudeversicherung
- Begleitung bis zur Schlussabrechnung, einschliesslich Kontrolle von Akontozahlungen
Honorarstufen in Franken: eine Orientierung
In der Schweiz gibt es für private Schadenexperten keinen amtlichen Tarif. Die Honorare werden frei vereinbart. Viele Büros arbeiten aber mit einem degressiven Prozentsatz: Je höher der Schaden, desto tiefer der Satz. Die folgende Tabelle ist ein am Markt beobachtetes, unverbindliches Ordnungsgefüge und kein offizieller oder gesetzlicher Tarif. Konkrete Offerten können deutlich darüber oder darunter liegen.
Bei Brandschäden fällt auf, dass selbst mittlere Fälle viel Aufwand erzeugen, weil Hausratinventare rekonstruiert werden müssen. Deshalb verlangen manche Experten in den unteren Stufen eher Sätze am oberen Rand der Spanne.
| Schadenhöhe | Honorar indikativ | Rechenbeispiel |
|---|---|---|
| bis CHF 25'000 | 8 – 10 % | CHF 20'000 → ca. CHF 1'800 |
| CHF 25'001 – 50'000 | 7 – 9 % | CHF 40'000 → ca. CHF 3'200 |
| CHF 50'001 – 100'000 | 6 – 8 % | CHF 80'000 → ca. CHF 5'600 |
| CHF 100'001 – 250'000 | 5 – 6,5 % | CHF 200'000 → ca. CHF 11'500 |
| CHF 250'001 – 500'000 | 4 – 5 % | CHF 400'000 → ca. CHF 18'000 |
| CHF 500'001 – 1 Mio. | 3 – 4 % | CHF 800'000 → ca. CHF 28'000 |
| CHF 1 – 2,5 Mio. | 2 – 3 % | CHF 1,5 Mio. → ca. CHF 37'500 |
| über CHF 2,5 Mio. | 1 – 2 % | individuelle Vereinbarung |
Richtwerte, bitte beim jeweiligen Gutachter prüfen.
Drei Wege, das Honorar zu berechnen
Der gleiche Prozentsatz kann zu sehr unterschiedlichen Rechnungen führen. Entscheidend ist, worauf er angewendet wird. Lesen Sie die Mandatsvereinbarung deshalb mit Blick auf die Berechnungsbasis.
Bei der ersten Variante bezieht sich der Satz auf den gesamten festgestellten Schaden. Bei der zweiten zählt nur die tatsächlich ausbezahlte Entschädigung, also nach Abzug von Selbstbehalt und allfälliger Unterversicherung. Die dritte Variante, das Erfolgshonorar auf dem Mehrbetrag, honoriert nur die Differenz zwischen dem ersten Angebot der Versicherung und dem Endergebnis. Sie wirkt fair, setzt aber voraus, dass das Ausgangsangebot schriftlich festgehalten wurde.
Daneben existieren Pauschalen für überschaubare Fälle und Stundenansätze für reine Beratung oder Zweitmeinungen. Am Markt bewegen sich Stundenansätze für erfahrene Bau- und Brandexperten häufig in einer Grössenordnung von etwa CHF 150 bis 250, je nach Region und Spezialisierung.
Mindesthonorar, Spesen und Mehrwertsteuer
Viele Mandate sehen ein Mindesthonorar vor, oft im Bereich von einigen hundert bis gut tausend Franken. Damit wird der Grundaufwand gedeckt, der auch bei kleinen Schäden anfällt. Ausserdem gilt es, die Spesen zu klären: Fahrzeiten, Kilometer, Kosten für Labor- oder Russanalysen und beigezogene Fachleute wie Elektroingenieure.
Prüfen Sie, ob die Beträge exklusive oder inklusive Mehrwertsteuer angegeben sind. Der Normalsatz beträgt in der Schweiz derzeit 8,1 Prozent. Für Privatpersonen ist dieser Unterschied spürbar, während vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ihn meist neutralisieren können.
Übernimmt die Versicherung die Expertenkosten?
Eine Garantie für Expertenhonorare, wie sie in Frankreich verbreitet ist, findet sich in Schweizer Privatpolicen eher selten. In Geschäfts- und KMU-Sachversicherungen gibt es jedoch teilweise Zusatzdeckungen für Schadenfeststellungs- oder Expertenkosten, meist mit einem festen Höchstbetrag. Ob und in welchem Umfang solche Kosten gedeckt sind, ergibt sich ausschliesslich aus Ihrer Police.
Viele AVB enthalten zudem eine Regel für das Sachverständigenverfahren: Jede Partei trägt die Kosten ihres eigenen Experten, die Kosten des Obmanns werden geteilt. Für das Gebäude ist in den meisten Kantonen die kantonale Gebäudeversicherung zuständig, die mit eigenen Schätzern arbeitet. Ein privater Experte wird dort in der Regel nicht vergütet, kann aber bei einer Einsprache wertvolle Argumente liefern.
Auch eine Rechtsschutzversicherung kann je nach Bedingungen Gutachterkosten übernehmen, vor allem wenn ein Streitfall droht. Fragen Sie vor der Mandatierung schriftlich nach.
Kleiner, mittlerer oder grosser Brand: was das für die Rechnung bedeutet
Ein Küchenbrand mit CHF 18'000 Schaden an Hausrat und Einbauten verursacht bei einem Satz von 9 Prozent rund CHF 1'620 Honorar, zuzüglich MWST. Hier ist die Frage berechtigt, ob ein Experte mehr herausholt, als er kostet. Oft lohnt sich eher eine Beratung auf Stundenbasis.
Ein Wohnungsbrand mit CHF 120'000 Schaden, bei dem das Inventar fast vollständig neu erfasst werden muss, ergibt bei 6 Prozent etwa CHF 7'200. In solchen Fällen sind Streitpunkte wie Neuwertentschädigung, Abzüge für Alter oder die Anerkennung von Reinigungskosten häufig, und ein Experte kann das Ergebnis spürbar beeinflussen.
Bei einem Gewerbebrand von CHF 1,5 Mio. inklusive Betriebsunterbruch kann ein Satz von etwa 2,5 Prozent CHF 37'500 bedeuten. Hier arbeiten häufig Teams aus Bau-, Maschinen- und Buchhaltungsexperten. Die Zahlen sind reine Rechenbeispiele und keine Zusage über das Ergebnis.
Offerten vergleichen und die Mandatsvereinbarung lesen
Holen Sie wenn möglich zwei bis drei Offerten ein. Achten Sie nicht nur auf den Prozentsatz, sondern auf Erfahrung mit Brandfällen, Kenntnis der Abläufe der Gebäudeversicherung in Ihrem Kanton, Verfügbarkeit in den ersten Tagen und die Qualität bisheriger Berichte.
- Ist die Berechnungsbasis eindeutig definiert (Schaden, Entschädigung oder Mehrbetrag)?
- Gibt es ein Mindesthonorar, und wie hoch ist es?
- Welche Spesen und Drittkosten sind inbegriffen, welche nicht?
- Wann wird das Honorar fällig, und was gilt bei vorzeitiger Kündigung?
- Was passiert, wenn die Versicherung die Deckung ganz ablehnt?
Vorsicht bei Versprechen über die Entschädigung
Seriöse Experten nennen keine garantierte Entschädigungshöhe. Wer Ihnen schon am Telefon einen bestimmten Mehrbetrag zusichert, kennt weder Ihre Police noch das Objekt. Misstrauisch sollten Sie auch werden, wenn eine Unterschrift noch am Brandort verlangt wird oder die Vereinbarung lange Bindungsfristen ohne Kündigungsmöglichkeit enthält.
Ein transparentes Büro erklärt die Berechnung an einem Beispiel, nennt Risiken offen und gibt Ihnen Zeit, das Angebot zu prüfen.
Anbieter dieser Leistung
- Ombudsman de l'assurance privée et de la Suva: Neutrale und kostenlose Schlichtungsstelle für Versicherte im Streit mit einer Privatversicherung oder der Suva in der Schweiz, vorgestellt vom Schweizerischen Versicherungsverband.
- Crawford & Company Chile: Chilenisches Büro eines globalen Schadenregulierungsnetzwerks, erweitert durch die Übernahme eines lokalen Schadenunternehmens.
- McLarens: Internationales Schadenregulierungsnetzwerk für den lateinamerikanischen Markt, insbesondere für gewerbliche und komplexe Risiken.
Externe Links dienen nur zur Information; prüfen Sie die Bedingungen direkt beim jeweiligen Anbieter.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz einen verbindlichen Tarif für Schadenexperten?
Nein. Honorare privater Experten werden frei vereinbart. Prozentstufen, wie sie viele Büros verwenden, sind eine Orientierung, aber keine gesetzliche Vorgabe.
Muss ich das Honorar sofort bezahlen?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Bei prozentualen Mandaten wird das Honorar meist nach der Auszahlung der Entschädigung fällig, teils mit einer Anzahlung oder einem Mindestbetrag zu Beginn.
Bezahlt die kantonale Gebäudeversicherung meinen eigenen Experten?
In der Regel nicht, da sie eigene Schätzer einsetzt. Prüfen Sie dennoch die kantonalen Bestimmungen und Ihre Zusatzversicherungen, etwa eine Rechtsschutzpolice.
Lohnt sich ein Experte bei einem kleinen Brand?
Bei kleinen Schäden ist eine Beratung nach Stundenaufwand oft wirtschaftlicher als ein prozentuales Mandat. Entscheidend ist, ob strittige Punkte bestehen.
Ein klar formuliertes Mandat mit nachvollziehbarer Berechnungsbasis schützt Sie vor Überraschungen bei der Schlussrechnung. Weitere Hinweise zu Brandschäden in der Schweiz finden Sie auf expertdassure.com.
