Wofür Sie bei einem Wasserschaden bezahlen
Wasser zeigt sich selten dort, wo es austritt. Der Sachverständige rekonstruiert deshalb den Weg des Wassers, wertet die Ergebnisse der Leckageortung aus, misst die Feuchte in Wänden, Decken und Estrich und beurteilt, ob Dämmschichten unter dem Boden durchnässt sind. Davon hängt ab, ob eine technische Trocknung reicht oder Bodenaufbauten erneuert werden müssen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Zuordnung. Die Wohngebäudeversicherung trägt in der Regel Schäden am Gebäude und an fest verbundenen Bauteilen, die Hausratversicherung den beweglichen Inhalt. Bei Mietwohnungen und Eigentumsanlagen kommen Vermieter, Verwaltung und Gemeinschaftseigentum hinzu. Wer welchen Teil reguliert, ist eine Frage, die der Gutachter mit Ihnen klären sollte, bevor viel Geld in Detailarbeit fließt.
Wichtig ist auch der Zeitpunkt. Feuchtigkeit, die über Wochen in Bauteilen bleibt, begünstigt Schimmel, und der Versicherer kann fragen, ob der Schaden rechtzeitig gemeldet und begrenzt wurde. Ein Sachverständiger, der früh dokumentiert, schützt Sie vor dem Einwand, Folgeschäden seien durch Abwarten entstanden. Dieser Teil der Arbeit ist oft kurz, aber für das spätere Ergebnis wertvoll, und sollte im Angebot als eigene Leistung erkennbar sein.
- Auswertung von Leckageortung und Feuchtemessungen
- Trocknungs- oder Rückbaukonzept
- Bewertung von Schimmelrisiko und Folgeschäden
- Trennung von Gebäude- und Hausratpositionen
- Prüfung von Kürzungen wegen Obliegenheiten
Typische Honorarformen
Für Wasserschäden sind in Deutschland Zeithonorare und Pauschalen besonders verbreitet, weil viele Fälle überschaubar sind. Stundensätze liegen häufig grob zwischen 90 und 160 Euro netto. Prozenthonorare kommen vor allem bei größeren Schäden in Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeobjekten vor, oft als Satz auf den festgestellten Schaden oder auf den Betrag, der über das Angebot des Versicherers hinaus erreicht wird.
Rechnen Sie mit Nebenkosten für Anfahrt, Messgeräte, gegebenenfalls Materialproben auf Schimmel und die Erstellung von Fotodokumentation. Die Umsatzsteuer von 19 Prozent kommt hinzu, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise genannt sind. Ein Mindesthonorar ist bei kleinen Schäden üblich.
| Festgestellter Schaden | Übliche Abrechnung (netto) | Beispielhafte Situation |
|---|---|---|
| bis 10.000 € | Pauschale oder Stunden, oft 300–1.200 € | Küchen- oder Badschaden |
| 10.001–40.000 € | 8–12 % | Rohrbruch mit Estrichdurchfeuchtung |
| 40.001–120.000 € | 6–9 % | mehrere Räume, Rückbau nötig |
| 120.001–400.000 € | 4–6,5 % | Strangschaden Mehrfamilienhaus |
| 400.001–1.500.000 € | 2,5–4,5 % | Gewerbe- oder Wohnanlage |
| über 1.500.000 € | 1–3 %, individuell | Großobjekte, Betriebsunterbrechung |
Richtwerte, bitte beim jeweiligen Gutachter prüfen.
Die Bezugsgröße entscheidet
Zwei Angebote mit jeweils 8 Prozent können sehr unterschiedlich ausfallen. Bezieht sich der Satz auf den Gesamtschaden von 40.000 Euro, sind das 3.200 Euro netto. Bezieht er sich nur auf die Erhöhung von 30.000 auf 40.000 Euro, sind es 800 Euro, allerdings ist der Satz bei diesem Modell meist höher. Halten Sie die Grundlage deshalb im Auftrag wörtlich fest.
Ordnungsmaß in Euro für Prozenthonorare
Die Tabelle beruht auf am Markt beobachteten Größenordnungen und ist ausdrücklich unverbindlich. Eine amtliche Gebührenordnung für Gutachter des Versicherungsnehmers gibt es nicht. Je höher der Schaden, desto niedriger meist der Satz. Bei kleineren Wasserschäden wird statt eines Prozentsatzes häufig pauschal oder nach Stunden abgerechnet.
Die Spannen sind kein Preisversprechen. Ein Angebot außerhalb der Spannen ist nicht automatisch unseriös, sollte aber begründet werden, etwa durch schwierige Ursachenfragen oder eine große Zahl betroffener Wohnungen.
Kostenübernahme durch die Versicherung
Ein Teil der Wohngebäude- und Hausratverträge enthält eine Regelung zu Sachverständigenkosten. Häufig gilt sie erst ab einer Mindestschadenhöhe und mit Eigenanteil oder Obergrenze. Fehlt die Klausel, tragen Sie Ihren eigenen Gutachter grundsätzlich selbst. Kosten für Leckageortung und Trocknung sind davon zu unterscheiden; sie sind in vielen Verträgen als versicherte Kosten oder als Schadenminderung erstattungsfähig.
Haben Sie mit dem Versicherer Streit über die Höhe, sehen viele Bedingungen ein Sachverständigenverfahren vor. Dann benennt jede Seite einen Sachverständigen und trägt meist dessen Kosten selbst, die Kosten eines Obmanns werden häufig geteilt. Fragen Sie vor dem Auftrag schriftlich nach, welche Kosten übernommen werden.
Wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat
Läuft Wasser aus der Wohnung darüber, kann die Haftpflichtversicherung des Nachbarn eintreten, wenn ihn ein Verschulden trifft. Gutachterkosten können dann zum ersatzfähigen Schaden gehören. Häufiger reguliert aber zunächst die eigene Versicherung und nimmt anschließend den Verursacher in Regress. Klären Sie, gegen wen Sie Ihre Ansprüche richten, bevor Sie den Auftragsumfang festlegen.
Vom Tropfschaden bis zum Strangschaden
Ein undichter Anschluss unter der Spüle hat das Küchenparkett und einen Unterschrank beschädigt, Schaden etwa 4.500 Euro. Ein eigener Gutachter lohnt hier nur, wenn der Versicherer die Deckung bestreitet; eine Pauschale von einigen hundert Euro wäre dann angemessener als ein Prozentsatz. Bei einem Rohrbruch im Bad, der Estrich und Dämmung in zwei Etagen durchfeuchtet hat, sind 35.000 Euro schnell erreicht; ein Satz von 9 Prozent ergäbe rund 3.150 Euro netto.
Ein Strangschaden in einem Mehrfamilienhaus mit acht betroffenen Wohnungen, Mietausfall und Schimmelsanierung kann 250.000 Euro übersteigen. Dann ist ein Satz um 5 Prozent, also etwa 12.500 Euro netto, oder ein gedeckeltes Mischmodell denkbar. Die Beispiele sind frei gewählt und dienen nur der Orientierung.
Obliegenheiten und ihr Einfluss auf das Honorar
Wirft der Versicherer Ihnen vor, Leitungen in einem ungenutzten Gebäude nicht entleert oder die Heizung im Winter abgestellt zu haben, geht es schnell um Kürzungen wegen grober Fahrlässigkeit. Der Sachverständige muss dann den Ablauf genau nachvollziehen. Diese Arbeit kostet Zeit, kann aber den größten Hebel für die Entschädigung darstellen.
Anbieter vergleichen und Fallen vermeiden
Achten Sie auf Spezialisierung in Feuchte- und Schimmelfragen und auf eine Qualifikation, etwa eine öffentliche Bestellung über die IHK oder eine anerkannte Zertifizierung. Sanierungsfirmen, die selbst die Trocknung ausführen, sind keine neutralen Gutachter für Ihre Interessen. Bitten Sie um ein schriftliches Angebot mit Leistungen, Honorarbasis, Mindesthonorar, Nebenkosten, Abschlägen und Kündigungsrecht.
Die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Versicherer ist nach dem Rechtsdienstleistungsrecht grundsätzlich Anwälten vorbehalten; der Sachverständige liefert Fakten und Berechnungen. Misstrauen ist angebracht, wenn eine bestimmte Entschädigung zugesagt oder das volle Honorar im Voraus verlangt wird. Weitere Orientierung bietet expertdassure.com.
- Gutachter und Sanierer getrennt beauftragen
- Honorargrundlage schriftlich festhalten
- Vorschäden und Rechnungen bereitlegen
- Keine Unterschrift unter Zeitdruck
Anbieter dieser Leistung
- Gielisch GmbH: Deutsches Sachverständigenunternehmen, spezialisiert auf Schadenregulierung, Begutachtung von Sachschäden, Kaskoschäden und Schadenmanagement-Dienstleistungen.
- Crawford & Company Deutschland: Deutsche Niederlassung eines internationalen Schadennetzwerks, die Schadenregulierung und die Bewertung versicherter Schäden anbietet.
- BVS – Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.: Deutscher Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger, der den Berufsstand gegenüber Behörden vertritt und seine Positionen veröffentlicht.
- Versicherungsombudsmann e.V.: Deutsche außergerichtliche Schlichtungsstelle, die Beschwerden von Versicherungsnehmern gegen Versicherer bearbeitet und einen jährlichen Tätigkeitsbericht veröffentlicht.
Externe Links dienen nur zur Information; prüfen Sie die Bedingungen direkt beim jeweiligen Anbieter.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung die Leckageortung?
In vielen Wohngebäudeverträgen sind Kosten für die Suche nach der Bruchstelle mitversichert, teils mit Grenzen. Prüfen Sie die Bedingungen; mit dem Gutachterhonorar hat das nichts zu tun.
Brauche ich als Mieter einen eigenen Gutachter?
Für Schäden am Gebäude ist meist der Vermieter zuständig. Für Ihren Hausrat kann ein Gutachter sinnvoll sein, wenn die Hausratversicherung erhebliche Kürzungen vornimmt.
Ist ein Stundenhonorar bei Wasserschäden üblich?
Ja, gerade bei kleineren und mittleren Fällen. Lassen Sie sich die voraussichtliche Stundenzahl schätzen und eine Obergrenze nennen.
Kann ich das Gutachterhonorar nachträglich anfechten?
Wenn die Rechnung vom Auftrag abweicht, ja. Vergleichen Sie Positionen, Stunden und Nebenkosten mit der Vereinbarung und bitten Sie schriftlich um Erläuterung, bevor Sie zahlen.
Beim Wasserschaden gilt: zuerst klären, welche Versicherung zuständig ist, dann den Gutachterauftrag passgenau und mit klarer Abrechnung vergeben.
