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Gebäudeschäden mit eigenem Gutachter gegenüber dem Versicherer belegen

Abgedeckte Dächer, zerschlagene Dachfenster, Risse nach einem Blitzeinschlag: Bei Gebäudeschäden streiten Eigentümer und Wohngebäudeversicherer oft weniger über den Preis als über die Ursache. Hier lesen Sie, wie ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet und wie Sie Ihre Position von Anfang an stärken.

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Ursache vor Höhe: der Kern vieler Gebäudestreitigkeiten

Die Wohngebäudeversicherung deckt typischerweise Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel; weitere Naturgefahren nur mit Zusatzbaustein. Als Sturm gilt nach den üblichen Bedingungen eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8. Nicht versichert sind dagegen in der Regel Abnutzung, Baumängel, mangelhafte Instandhaltung und Setzungen. Genau an dieser Grenze setzen viele Ablehnungen an.

Ihr eigener Sachverständiger prüft daher zuerst, ob das Schadensbild zu einem versicherten Ereignis passt. Abgerissene Ziegel mit frischen Bruchkanten, verbogene Befestigungen, Hagelschläge auf Blech und Kunststoff oder Schmauchspuren nach einem Blitzschlag sprechen eine andere Sprache als verwitterter Mörtel oder durchgerostete Haken.

Wetterdaten als Beweismittel

Für Sturm und Hagel sind Wetterdaten wichtig. Der Deutsche Wetterdienst und private Wetterdienstleister bieten Auskünfte zu Windgeschwindigkeiten und Hagelereignissen an einem Ort an. Liegt die nächste Messstation weit entfernt, kann auch der Zustand der Nachbargebäude als Indiz dienen: Sind in derselben Straße weitere Dächer beschädigt, spricht viel für ein Sturmereignis.

Vom Schaden bis zur Meldung

Melden Sie den Schaden unverzüglich, telefonisch und anschließend schriftlich mit Datum und kurzer Beschreibung. Sichern Sie das Gebäude, soweit es zumutbar ist: Planen über das offene Dach, Abdichtung zerbrochener Fenster, Absperren gefährlicher Bereiche. Diese Notmaßnahmen gehören zu Ihren Pflichten zur Schadenminderung und sind in der Regel erstattungsfähig.

Werfen Sie beschädigte Teile nicht weg. Ziegel, Rinnen oder Glasbruch sind Beweisstücke, die der Regulierer oder Ihr Gutachter sehen möchte.

Eigentümergemeinschaft, Vermieter und Mieter

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist das Dach in der Regel Gemeinschaftseigentum, und die Wohngebäudeversicherung wird meist über die Verwaltung abgeschlossen. Dann meldet die Verwaltung den Schaden, und über die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen entscheidet im Zweifel die Gemeinschaft. Einzelne Eigentümer sollten ihre Beobachtungen und Fotos trotzdem sammeln und der Verwaltung zur Verfügung stellen.

Mieter melden Gebäudeschäden dem Vermieter, der sich um die Regulierung kümmert. Für beschädigten Hausrat, etwa durch eindringenden Regen nach einem Sturm, ist dagegen die Hausratversicherung des Mieters zuständig. Gerade bei solchen Überschneidungen hilft es, wenn ein Sachverständiger die Schäden klar nach Gebäude und Inhalt trennt.

Was der unabhängige Gutachter vor Ort prüft

Der Sachverständige untersucht Dach, Fassade, Fenster, Rinnen, Schornstein und gegebenenfalls Tragwerk, bei hohen Gebäuden mit Drohne oder Hubsteiger. Er misst Feuchte, wenn Regen eingedrungen ist, und prüft, ob Folgeschäden an Dämmung, Decken oder Innenausbau entstanden sind. Dann erstellt er ein Leistungsverzeichnis und vergleicht es mit den vorliegenden Handwerkerangeboten.

Bei Blitzschlag kann neben dem direkten Einschlag auch Überspannung an elektrischen Geräten und Anlagen eine Rolle spielen. Ob Überspannungsschäden mitversichert sind, regelt der Vertrag; der Gutachter klärt die technische Kausalität.

Hilfreich ist es, wenn Sie beim Termin anwesend sind und Auskunft über Baujahr, frühere Reparaturen und den Zustand vor dem Ereignis geben können. Alte Fotos des Hauses, etwa aus einem Immobilienexposé oder von Familienfeiern im Garten, belegen oft besser als jede Beschreibung, dass Dach oder Fassade vorher intakt waren.

Gegenüberstellung mit dem Versicherungsgutachten

Liegt ein Bericht des Versicherers vor, geht Ihr Sachverständiger ihn Punkt für Punkt durch. Häufig unterscheiden sich die Gutachten bei der Frage, ob eine Teilreparatur ausreicht oder die Dachfläche einheitlich erneuert werden muss, etwa weil passende Ziegel nicht mehr erhältlich sind. Eine strukturierte Gegenüberstellung macht diese Unterschiede verhandelbar.

Versicherungswert und Unterversicherung

Wer zum gleitenden Neuwert versichert ist, hat oft einen Versicherungswert 1914 oder eine Wohnflächenangabe im Vertrag. Stimmen diese Angaben nicht mehr, etwa nach einem Dachausbau oder Anbau, kann der Versicherer Unterversicherung einwenden und die Entschädigung anteilig kürzen. Ein Sachverständiger kann den Wert nachvollziehen und prüfen, ob der Einwand trägt oder ob ein Unterversicherungsverzicht im Vertrag besteht.

Prüfen Sie Ihre Police auch unabhängig vom Schaden regelmäßig. Ein unbemerkter Mangel bei der Wertermittlung wirkt erst im Schadenfall.

Sachverständigenverfahren und andere Auswege

Die meisten Bedingungen sehen bei Streit über die Schadenhöhe ein Sachverständigenverfahren vor. Jede Seite benennt einen Sachverständigen; können sich beide nicht einigen, entscheidet ein Obmann innerhalb ihrer Feststellungen. Das Ergebnis ist grundsätzlich verbindlich, sofern es nicht offenbar erheblich von der tatsächlichen Sachlage abweicht. Um die Deckungsfrage selbst, also ob überhaupt ein versichertes Ereignis vorliegt, geht es dabei nicht.

Für Verbraucher bietet der Versicherungsombudsmann ein kostenfreies Schlichtungsverfahren. Beschwerden über das Verhalten eines Versicherers nimmt auch die BaFin entgegen. Ansprüche verjähren in der Regel drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind; bei komplizierten Fällen sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht frühzeitig eingebunden werden.

Den passenden Sachverständigen finden

Für Gebäudeschäden sind Bausachverständige mit Spezialisierung auf Schäden an Gebäuden geeignet, idealerweise öffentlich bestellt und vereidigt über die IHK oder nach anerkannten Normen zertifiziert. Fragen Sie nach Erfahrung mit Sturm- und Hagelereignissen und nach einem Musterbericht. Wie Honorare berechnet werden, erläutert expertdassure.com auf einer eigenen Kostenseite.

Achten Sie darauf, dass der Sachverständige nicht gleichzeitig als ausführender Handwerker am Auftrag verdienen möchte. Wer Dach oder Fassade selbst sanieren will, hat ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Höhe der Kalkulation, was seine Bewertung gegenüber dem Versicherer angreifbar macht.

Anbieter dieser Leistung

Externe Links dienen nur zur Information; prüfen Sie die Bedingungen direkt beim jeweiligen Anbieter.

Häufige Fragen

Ist ein Sturm unter Windstärke 8 versichert?

Nach den üblichen Bedingungen gilt erst eine Luftbewegung ab Windstärke 8 als Sturm. Manche Verträge enthalten Abweichungen; maßgeblich sind Ihre Bedingungen.

Muss ich warten, bis der Versicherer den Schaden besichtigt hat?

Notmaßnahmen dürfen und sollen Sie sofort ergreifen. Für endgültige Reparaturen sollten Sie die Freigabe abwarten oder den Zustand vorher umfassend dokumentieren.

Hilft ein eigener Gutachter bei Ablehnung wegen Verschleiß?

Oft ja. Er kann begründen, warum das Schadensbild auf ein versichertes Ereignis hinweist, und so die Grundlage für eine erneute Prüfung oder eine Schlichtung schaffen.

Wer bezahlt den Obmann im Sachverständigenverfahren?

Das regeln die Bedingungen. Häufig trägt jede Seite ihren Sachverständigen selbst und die Kosten des Obmanns werden geteilt.

Bei Gebäudeschäden gewinnt meist, wer die Ursache sauber belegen kann. Ein unabhängiger Sachverständiger liefert dafür die fachliche Grundlage.